Fluggastrechte- Verordnung
Wird ein Flug annulliert, ist dem Fluggast der Flugpreis zu erstatten.
Die Erstattungspflichterfasst auch den vom Fluggast gezahlten Provision-Anteil eines Vermittlers. Zurückzuzahlen istder ausgewiesene Brutto-Ticket-Betrag. Es kommt nicht darauf an, ob der Vermittler vomLuftfahrtunternehmen beauftragt worden ist oder ob das Luftfahrtunternehmen Kenntnis von der Provision und deren Höhe hatte (EuGH, Urteil vom 15.01.2026 - C-45/24 (Verein fürKonsumenteninformation / KLM).
Club-Urlaub
Sagt der Reiseveranstalter rund 1 Monat vor Reisebeginn eine Club-Pauschalreise in denAldiana Club Side Beach in der Türkei ab, weil der Club-Eigentümer den Vertrag mit ihmgekündigt hat, gilt die Reise als "vereitelt". Als Ersatz einen klassischen Hotelaufenthaltanzubieten, reicht nicht und ist nicht zumutbar. Denn entscheidend ist nicht nur die objektiveAusstattung einer Unterkunft, sondern auch der Charakter der Reise. Ein Club-Urlaub stellt einebesondere Reiseform dar, die sich durch ein umfangreiches Sport-, Unterhaltungs- undBetreuungsangebot sowie eine spezifische "Club-Atmosphäre" auszeichnet (LG Frankfurt amMain, Urteil vom 03.02.2026, 2-24 O 123/25).
Pauschalreise-Kreuzfahrt
Wurde auf Grund des Anschlags der Hamas in Israel am 07.10.2023 die Route einesKreuzfahrtschiffes dahingehend geändert, dass nach Catania nun Istanbul, Izmir, Volus undAthen angefahren wurden anstatt der Hafen Ashdod, Limasol und Alexandria und erfolgt dieseRoutenänderung auf der Basis der entsprechenden AGB-Änderungsklausel desReiseveranstalters, so liegt kein Reisemangel vor. Die angepasste Reiseroute war zumutbar. Diebeanspruchte Minderung von 50 % des gezahlten Reisepreises ist nicht begründet (AGKaiserslautern, Urteil vom 26.03.2026, 7 C 806/25, n.rkr.).
Fluggastrechte- Verordnung
Ein Fluggast hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen das für die Sicherheitskontrolle aneinem Flughafen zuständigen Bundesland, wenn er wegen zu lang dauernderSicherheitskontrolle seinen Flug verpasst, er aber selbst die entsprechenden zeitlichenEmpfehlungen des Flughafenbetreibers und der Fluggesellschaft, sich zur Abfertigung rechtzeitigam Flughafen einzufinden, - nicht eingehalten hat - (LG Koblenz, Urteil vom 01.04.2025, 1 O114/24).
Aber: Wurde einem Reisenden die Beförderung auf dem Flug verweigert, weil ihm einrechtzeitiges Einchecken und damit ein Erreichen seines Fluges infolge der sich vor demAbfertigungsschalter gebildeten Schlange und einer dort nur zögerlichen Abfertigung derWartenden trotz ausdrücklichem Hinweis auf die Eilbedürftigkeit nicht ermöglicht wurde, stehtihm der Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechte-VO zu, wie auch Ersatz der zusätzlichenFlugbeförderungskosten (AG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2026, 290c C 365/24-n.rkr.).
Reiseabbruchversicherung
Werden die Reisenden wegen eines positiven COVID-19-Tests für die Dauer von 5 Tagen anBord des Kreuzfahrtschiffes in die Quarantäne-Kabine gesteckt, ergibt sich kein Anspruch aufVersicherungsleistungen gegen die Reiseabbruchversicherung. Abbruch der Reise im Sinne derVersicherungsbedingungen setzt eine von dem ursprünglichen Reiseplan abweichendeBeendigung der Reise voraus, aus einem der versicherten Gründe. Ein Anspruch gegen dieVersicherung würde sich nur dann ergeben, wenn die Kreuzfahrt zwar angetreten worden wäre,aber die Nutzung der gebuchten Reiseleistungen an Bord vorzeitig vollständig aufgegebenworden wäre, bei Rückkehr mit einem anderen als dem gebuchten Beförderungsmittel (OLGZweibrücken, Beschluss vom 18.02.2026, 1 U 63/25).